Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Dahna Noosten bzw. Noosten-Fotografie (nachfolgend: Fotografin; Auftragnehmerin) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Soweit keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden und/oder werden, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge derselben Auftraggeberin.
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
Die Buchung eines Shootings oder eines Fotoproduktes ist verbindlich. Durch die mündliche oder schriftliche Bestätigung (auch eine eindeutige Bestätigung via E-Mail zählt dazu) des Auftraggebers kommt der Vertrag zustande.
Der Vertrag kommt spätestens durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser AGB zustande. Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Vereinbarung.
Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. In den Endpreisen ist keine Mehrwertsteuer enthalten, da die Fotografin Kleinunternehmerin nach § 19 UStG ist.
Die Rechnung wird nach Erhalt und Auswahl der Vorschaubilder gestellt und ist sofort ohne Abzug, spätestens aber bis 7 Tage nach Rechnungseingang, zu zahlen oder bei Abholung in Bar zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Alben, Kunstdrucke, etc. Eigentum der Fotografin. Die Überweisung ist zu richten an:
Kontoinhaber: Noosten Fotografie – Dahna Noosten
(Verwendungszweck laut Rechnung)
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
Soweit nicht anders vereinbart, hält sich die Auftragnehmerin zwei Wochen an die Angebotspreise ab deren Datum gebunden. Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen die Auftragnehmerin zur Korrektur auch bei bereits erstellten Rechnungen. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG erfolgt kein Ausweisen der Umsatzsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, werden Versand- und Verpackungskosten auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Fahrkosten werden ab dem ersten Kilometer mit 0,40 €/km berechnet (Hin- und Rückfahrt).
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, Anzahlung/Vorkasse zu verlangen oder bei vereinbarter Teilzahlung Leistungen auszusetzen, wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist er nicht berechtigt, über die erbrachten Leistungen zu verfügen.
Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermins nicht nach, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages dem Auftraggeber gegenüber gelten zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich die Fotografin das Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen, ab dem Tag des Vertragsabschlusses, ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich (Dahna Noosten – Sommerweg 79, 26209 Hatten – noosten-fotografie@gmx.de – 0177/4936313) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, mit Ausnahme evtl. angefallener Lieferkosten, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Wurden personalisierte Waren/ Produkte (Fotoabzüge, digitale Dateien, Fotobücher, Leinwände, etc.) nach Ihren Wünschen gefertigt und von Ihnen in einwandfreiem Zustand entgegen genommen, so sind diese von der Rücknahme ausgeschlossen.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mir von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die Anzahlung als Ausfallhonorar einzubehalten oder ein angemessenes Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 100 % der verinbarten Gesamtsumme in Rechnung zu stellen.
Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber entstehen folgende Kosten:
Fotoproduktionen:
Maßgebend ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Rücktritts- bzw. Stornierungserklärung bei der Fotografin.
Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den verabredeten Termin nicht wahrnehmen, wird ihm die Option eingeräumt, einmalig kostenfrei einen Ersatztermin für das Shooting in Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber hat dies der Fotografin baldmöglichst mitzuteilen. Bei wiederholtem Verschieben werden regulär 25,00 Euro Ausfallhonorar pro Verschieben berechnet.
Die Fotografin ist ebenfalls berechtigt, aus wichtigen Gründen (Erkrankung, höherer Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Shootingtermin abzusagen und/oder zu verschieben. Der Auftraggeber wird hiervon telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.
Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug der Auftragnehmerin. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.
„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von
Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. in einem anderen Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen (siehe u.a. Züchterpakete).
Eine Veröffentlichung der weboptimierten (verkleinert und mit einem Fotografenlogo versehen) digitalen Dateien ist im nichtkommerziellen/ wettbewerbsfreien Bereich möglich, dabei ist auf den Fotografen zu verweisen und ein funktionierender Link (www.noosten-fotografie.de) unmittelbar beim Bild zu setzen.
Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als Printmedium und/oder hochauflösend im JPG-Format. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
Die Fotografin ist von Referenzen abhängig, welche sie zur Eigenwerbung auf ihrer Internetpräsentation veröffentlichen darf. Der Fotografin wird das Recht eingeräumt, eine Best-of-Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Der Kunde kann spätestens bei Übernahme der Erstabzüge einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch die Fotografin ausdrücklich widersprechen.
Personen, die auf Bildmaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Schadensersatz oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur bei Gelegenheit erschienen und nicht aus der Anonymität herausgehoben werden. Die anwesenden Personen werden vom Auftraggeber darüber informiert, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die veröffentlicht werden.
Die Fotografin ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Dem Auftraggeber ist die Bildsprache der Fotografin bekannt, d.h. Aufnahmen überwiegend bei natürlichem Licht, Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“), Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100 % den tatsächlich gewesenen Farben, etc.. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, der Auftragnehmerin im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien (Bild, Ton, Text) zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalem Format zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Auftragnehmerin die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Rechte an den Materialien erhält. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Wünscht der Auftraggeber während der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Nach Eingang der Bestätigung durch den Auftraggeber ist die Auftragnehmerin verpflichtet, dem Auftraggeber die in dem Auftrag beschriebene Leistung in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen (z.B. Übergabe eines Datenträgers, Übersendung der erforderlichen Daten).
Etwaige Mängel sind stets von der Fotografin zu korrigieren. Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch andere Agenturen oder Dienstleister ausführen zu lassen und diese der Auftragnehmerin in Rechnung zu stellen. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Bilder bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann die Fotografin bestimmen.
Ansprüche gemäß § 634 BGB wegen Sach- und Rechtsmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der fertigen Arbeiten.
Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht gestattet.
Die Auftragnehmerin haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für die Datenspeicherung verwendet die Auftragnehmerin DVD-R oder CD-R, USB-Sticks oder Internetgalerien, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet die Auftragnehmerin keinen Ersatz.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
Für die Dauer von einem Jahr ab dem Fototermin, bewahrt die Auftragnehmerin die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Kauf der Daten selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen.
Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Auftragnehmerin ausgewählt.
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten ist Oldenbug. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Oldenburg, 01.12.2018
„Ein gutes Foto ist ein Foto, auf das man länger als eine Sekunde schaut.“
Henri Cartier-Bresson